Herzlich willkommen auf der Homepage der Naunhofer Stadtkirche
Unser Titelbild zeigt Gottesdienstbesucher im Andachtsraum des Altenpflegeheimes Charlotte Winkler des Diakonischen Werkes. Mit 20 bis 30 Teilnehmern ist der Gottesdienst hier immer sehr gut besucht. Die Stadtkirche hatte 2011 durchschnittlich etwas über 50 Gottesdienstteilnehmer, wobei der Heilige Abend dabei nicht mitgerechnet ist. Bei 350 Sitzplätzen wirkt die Kirche zwar nicht wirklich gefüllt, dennoch können wir über diese Zahl sehr froh sein. Man bedenke: seit mehreren hundert Jahren kommen jeden Sonntag Menschen zahlreich zum Gottesdienst. Ich glaube es gibt keine Institution im Lande, die den Vergleich damit wagen kann. Während die Bauarbeiten an der Klinger Kirche und der Friedhofskapelle begonnen haben, beschäftigt den Kirchenvorstand eine Baustelle, die als Gemeinde-Aufbau-Stelle beschrieben werden kann: das Abendmahl mit Kindern.
Bei uns fand bisher immer der erste Abendmahlsgang zur Konfirmation statt. In urchristlicher Zeit bis ins Mittelalter war das erste Abendmahl aber schon unmittelbar nach der Taufe üblich, bei Säuglingen wie bei Erwachsenen. Anders wurde dies im Jahr 1215 mit dem IV. Laterankonzil, welches festschrieb, dass unter den Einsetzungsworten des Priesters sich Brot und Wein zu Leib und Blut Christi wandeln. Aus Scheu, das wahre Blut Christi könnte verschüttet werden, verzichteten fortan die Gemeindemitglieder auf den Wein beim Abendmahl. Aus dem gleichen Grund wurde damals auch die Altersgrenze für das Abendmahl angehoben. Das reformatorische Abendmahlsverständnis widersprach dem und lehrt bis heute, dass uns Christus gegenwärtig ist - in, mit und unter Brot und Wein. So nahe wie das Brot und der Wein, so nahe kommt uns Gott. Seitdem gibt es in den evangelischen Kirchen den Wein auch wieder „fürs Volk“. Kindern unter 14 Jahren aber blieb der Zugang zum Abendmahl weiter verwehrt.
Einige Gemeinden haben in den letzten Jahren Sondergenehmigungen für das Abendmahl mit Kindern eingeholt.
Was spricht theologisch dafür?
Nach 1. Kor. 12,13 geschieht die Eingliederung in den Leib Christi durch die Taufe. Kinder sind voll- und gleichwertige Christen, denen das Abendmahl nicht vorenthalten werden kann. Nach 1. Kor. 12,12-31 gibt es im Leib Christi zwar unterschiedliche Glieder, aber keine Über- und Unterordnung. Das „Ja“ zur Vollgültigkeit der Kindertaufe zieht das „Ja“ zum Abendmahl mit Kindern nach sich. Die Einladung in Ps. 34,9 „Sehet und schmecket, wie freundlich der Herr ist“ gilt selbstverständlich der ganzen Gemeinde ohne Ausschluss der Kinder.
Was spricht psychologisch dafür?
Oft wird die Meinung vertreten, Kinder könnten das Geheimnis der Gegenwart Christi im Heiligen Abendmahl nicht ausreichend verstehen. Dem steht das Kinderevangelium in Mk 10,13-16 gegenüber: „Lasst die Kinder zu mir kommen und hindert sie nicht daran…“ Jesus stellt die Fähigkeit der Kinder, Gott vertrauensvoll Vater zu nennen und sich von ihm beschenken zu lassen, sogar den Erwachsenen als Vorbild hin. Ausgehend von den Erfahrungen des Abendmahls mit Kindern formuliert das Luth. Kirchenamt der VELKD: „Es ist ein Irrtum zu meinen, man könne nur bejahen und praktizieren, was man lehrmäßig verstanden hat. Vielmehr gehen einübendes Verhalten und Erleben dem verstehenden Erfassen häufig voraus.“ Während Kinder die Feier des Heiligen Abendmahls mit großer Einprägsamkeit erleben, wird diese von vielen Jugendlichen nicht mehr als so prägend und stärkend erlebt. Abendmahlszugang erst mit 14 Jahren kann dementsprechend als verpasste Chance gesehen werden. Da die Wirklichkeit des Sakramentes sich im wiederholten Vollzug leichter erschließt als im kognitiven Begreifen, ermöglicht das Abendmahl mit Kindern ein Hineinwachsen der Kinder und der Konfirmanden in einen praktizierten Glauben. So wie Kinder im Familienverband vieles dadurch lernen, dass sie es mit den Erwachsenen zusammen tun, ohne die Tragweite zu überschauen, so gilt das auch für das Lernen im Glauben. Schon im frühen Alter haben Kinder einen unmittelbaren Zugang zur Glaubenswirklichkeit.
Seit 1983 können in Sachsen Gemeinden in Absprache mit ihren Nachbargemeinden und dem Superintendenten die Teilnahme von Kindern am Heiligen Abendmahl beschließen. Voraussetzung dafür ist eine positive Entscheidung im Kirchenvorstand mit einer Zustimmung von drei Vierteln aller Mitglieder und eine vorausgehende Beratung darüber in allen Gemeindekreisen. Dies ist auch der Grund, warum ich an dieser Stelle dieses Thema aufgegriffen habe. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir in Naunhof, Klinga und Erdmannshain das Abendmahl mit Kindern einführen, intensive Gespräche und Meinungsbildungen natürlich vorausgesetzt. Im Naunhofer Kirchenvorstand haben wir schon ein erstes Gespräch darüber geführt.
Meine Bitte an Sie: Beteiligen Sie sich an dem gemeindeinternen Meinungsbildungsprozess. Sprechen Sie mit Gemeindegliedern aus Grimma, Trebsen, Brandis, Borna, Machern, Wurzen, wo das Abendmahl mit Kindern bereits eingeführt wurde, über die Erfahrungen damit. Gern vermittle ich Ihnen weiterführende Literatur zum Thema, etwa die von unserer Landeskirche herausgegebene Handreichung „Abendmahl mit Kindern“, auf die ich mich im vorausgehenden Text vielfach bezogen habe.
Nach den Sommerferien könnten wir so weit sein, darüber abzustimmen.
Im Namen aller Mitarbeiter grüßt Sie Ihr
Norbert George
„Nichts tarnt sich so geschickt als Schwierigkeit, wie eine Chance...“ Karl-Heinz Karius